Mein Wein hat Zapfen – was nun?

Wenn eine der bestellten Flaschen Zapfengeschmack aufweist, wird dieser von uns vergütet. Voraussetzung dafür ist, dass der Fehler feststellbar und die Flasche noch mindestens zu ¾ gefüllt ist.

Wie erfolgt die Vergütung eines Zapfenweins?

Wenn derselbe Jahrgang noch verfügbar ist, wird der Zapfenwein ausgetauscht. Anderenfalls erhalten Sie eine Gutschrift, den Sie bei einer Folgebestellung einlösen können.

Wie komme ich zu dem Ersatzwein oder zu der Gutschrift?

Wir können Zapfenwein nur vergüten, sofern uns die Flasche wieder zur Verfügung gestellt wird. Sie haben die Möglichkeit, diese in unserem Weingut in Salgesch, in der Weinhandlung Ritschard in Interlaken oder im Salgescher Weinkeller Mathier in Hochdorf / Luzern abzugeben. Sie können dann wahlweise direkt neuen Wein mitnehmen, oder Sie erhalten von uns eine Gutschrift, welche Sie bei einer späteren Folgebestellung verwenden können.

Muss ich genau denselben Wein wieder beziehen?

Sie haben die Möglichkeit, den Wert des Zapfenweins für jeden anderen Wein unseres Sortiments einzusetzen.

Wie lange nach Kauf kann ich Zapfenwein umtauschen?

Zapfenwein wird von uns bis drei Jahr ab Kaufdatum vergütet.

Gibt es Flaschen, welche von der Zapfenwein-Regelung ausgeschlossen sind?

Von der Zapfenwein-Regelung ausgeschlossen sind Weine, die mit synthetischen Korken oder Drehverschluss verschlossen sind oder Weine, die das empfohlene Genussalter überschritten haben.